Version: Entwurf 1.0

Stand: 01.04.2026

1. Ziel und Geltungsbereich

Dieses Konzept beschreibt die Standards für eine sichere, respektvolle und entwicklungsfördernde Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen im SV Stolzenberg.

Es gilt für:

  • alle Trainerinnen und Trainer,
  • Betreuerinnen und Betreuer,
  • Aufsichtspersonen,
  • ehrenamtlich Tätige,
  • jugendliche Helferinnen und Helfer,
  • sowie Erziehungsberechtigte im Vereinskontext.

2. Grundprinzipien

  1. Kindeswohl hat Vorrang vor sportlichen oder organisatorischen Zielen.
  2. Respekt und Wertschätzung prägen den Umgang im Verein.
  3. Null-Toleranz gegenüber Gewalt, Diskriminierung, Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt.
  4. Transparenz in Kommunikation, Betreuung, Training und Aufsicht.
  5. Prävention vor Intervention: Risiken früh erkennen und vermeiden.

3. Verhaltenskodex für Trainer-, Betreuer- und Helferteam

  • Wir sprechen Kinder und Jugendliche respektvoll und altersgerecht an.
  • Körperkontakt erfolgt nur, wenn er fachlich oder aus Sicherheitsgründen nötig ist, vorher angekündigt und vom Kind oder Jugendlichen akzeptiert.
  • Einzelbetreuungen finden möglichst in Sicht- und Hörweite anderer Personen statt.
  • Das Vier-Augen-Prinzip wird nach Möglichkeit vermieden; bevorzugt wird das Sechs-Augen-Prinzip, also die Nähe einer weiteren Person.
  • Wir kommunizieren mit Minderjährigen vorzugsweise über offizielle, nachvollziehbare Gruppenkanäle und bei jüngeren Kindern transparent gegenüber den Eltern.
  • Private Kontakte ohne Vereinsbezug sind zu unterlassen.
  • Wir unterlassen abwertende, einschüchternde oder sexualisierte Sprache.

4. Aufsicht und Organisation im Vereinsbetrieb

  • Für jede Trainingseinheit, Veranstaltung oder Betreuungssituation ist eine verantwortliche Aufsichtsperson benannt.
  • Anwesenheitslisten werden geführt, insbesondere bei regelmäßigem Kinder- und Jugendtraining.
  • Beginn und Ende von Training oder Veranstaltung sind organisatorisch klar geregelt.

Regeln zur Aufsicht:

  • Kinder unter 14 Jahren werden nur an berechtigte Abholpersonen übergeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  • Heimwegregelungen werden vorab mit den Erziehungsberechtigten geklärt.
  • Bei Verspätungen, Auffälligkeiten oder Notfällen werden Eltern oder Sorgeberechtigte umgehend informiert.
  • Umkleide- und Sanitärbereiche werden nur im notwendigen Rahmen betreten; die Privatsphäre ist zu wahren.

5. Sichere Kommunikation, Foto- und Medienregeln

  • Fotos und Videos von Minderjährigen werden nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten angefertigt oder veröffentlicht.
  • Eine Veröffentlichung auf Website, Social Media oder in der Presse erfolgt nur im vereinbarten Umfang.
  • Personenbezogene Daten werden nicht ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung an Dritte weitergegeben.
  • Gruppenkommunikation erfolgt über bekannte und nachvollziehbare Kanäle; geheime Einzelchats mit Minderjährigen sind zu vermeiden.

6. Schulung und Eignung von Betreuungspersonen

  • Neue Trainerinnen, Trainer, Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine Einweisung in dieses Jugendschutzkonzept.
  • Empfohlen werden regelmäßige Fortbildungen zu Prävention, Aufsichtspflicht und Kommunikation.
  • Empfohlen wird die Prüfung oder Abfrage eines erweiterten Führungszeugnisses nach Vereins- oder Verbandsvorgaben.

7. Meldung von Vorfällen und Verdachtsfällen

7.1 Was ist zu melden?

  • körperliche oder psychische Gewalt,
  • sexualisierte Grenzverletzungen,
  • Mobbing, Diskriminierung oder wiederholte Demütigungen,
  • gravierende Verstöße gegen Aufsichts- oder Sicherheitsregeln.

7.2 Meldeweg

  1. Sofortige Sicherung des Kindeswohls.
  2. Information an die benannte Vertrauensperson Jugendschutz im Verein.
  3. Dokumentation von Datum, Ort, Beobachtung, Beteiligten und Maßnahmen.
  4. Einbeziehung von Vorstand oder Jugendleitung nach interner Zuständigkeit.
  5. Bei akuter Gefährdung: externe Stellen oder Notruf einschalten.

8. Ansprechpartner (einzutragen)

  • Jugendschutz / Vertrauensperson: ____________________
  • Stellvertretung: ____________________
  • Jugendleitung: ____________________
  • Vorstand: ____________________
  • Notfallnummern: ____________________

9. Verbindlichkeit

Alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen bestätigen schriftlich, dass sie dieses Konzept gelesen haben und den Verhaltenskodex einhalten.


Anlage A – Kurze Verhaltensregeln für Kinder und Jugendliche

  • Ich halte Sicherheitsregeln und Vereinsregeln ein.
  • Ich gehe respektvoll mit anderen um.
  • Ich filme oder fotografiere niemanden ohne Erlaubnis.
  • Wenn mir etwas unangenehm ist, sage ich es einer Vertrauensperson.

Anlage B – Kurzcheck vor jeder Einheit oder Veranstaltung

  • [ ] Aufsicht klar benannt
  • [ ] Notfallkontakte verfügbar
  • [ ] Anwesenheitsliste vorbereitet
  • [ ] Material- und Sicherheitscheck durchgeführt
  • [ ] Kommunikationsweg mit Eltern geklärt