Version: Entwurf 1.0
Stand: 01.04.2026
1. Ziel und Geltungsbereich
Dieses Konzept beschreibt die Standards für eine sichere, respektvolle und entwicklungsfördernde Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen im SV Stolzenberg.
Es gilt für:
- alle Trainerinnen und Trainer,
- Betreuerinnen und Betreuer,
- Aufsichtspersonen,
- ehrenamtlich Tätige,
- jugendliche Helferinnen und Helfer,
- sowie Erziehungsberechtigte im Vereinskontext.
2. Grundprinzipien
- Kindeswohl hat Vorrang vor sportlichen oder organisatorischen Zielen.
- Respekt und Wertschätzung prägen den Umgang im Verein.
- Null-Toleranz gegenüber Gewalt, Diskriminierung, Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt.
- Transparenz in Kommunikation, Betreuung, Training und Aufsicht.
- Prävention vor Intervention: Risiken früh erkennen und vermeiden.
3. Verhaltenskodex für Trainer-, Betreuer- und Helferteam
- Wir sprechen Kinder und Jugendliche respektvoll und altersgerecht an.
- Körperkontakt erfolgt nur, wenn er fachlich oder aus Sicherheitsgründen nötig ist, vorher angekündigt und vom Kind oder Jugendlichen akzeptiert.
- Einzelbetreuungen finden möglichst in Sicht- und Hörweite anderer Personen statt.
- Das Vier-Augen-Prinzip wird nach Möglichkeit vermieden; bevorzugt wird das Sechs-Augen-Prinzip, also die Nähe einer weiteren Person.
- Wir kommunizieren mit Minderjährigen vorzugsweise über offizielle, nachvollziehbare Gruppenkanäle und bei jüngeren Kindern transparent gegenüber den Eltern.
- Private Kontakte ohne Vereinsbezug sind zu unterlassen.
- Wir unterlassen abwertende, einschüchternde oder sexualisierte Sprache.
4. Aufsicht und Organisation im Vereinsbetrieb
- Für jede Trainingseinheit, Veranstaltung oder Betreuungssituation ist eine verantwortliche Aufsichtsperson benannt.
- Anwesenheitslisten werden geführt, insbesondere bei regelmäßigem Kinder- und Jugendtraining.
- Beginn und Ende von Training oder Veranstaltung sind organisatorisch klar geregelt.
Regeln zur Aufsicht:
- Kinder unter 14 Jahren werden nur an berechtigte Abholpersonen übergeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
- Heimwegregelungen werden vorab mit den Erziehungsberechtigten geklärt.
- Bei Verspätungen, Auffälligkeiten oder Notfällen werden Eltern oder Sorgeberechtigte umgehend informiert.
- Umkleide- und Sanitärbereiche werden nur im notwendigen Rahmen betreten; die Privatsphäre ist zu wahren.
5. Sichere Kommunikation, Foto- und Medienregeln
- Fotos und Videos von Minderjährigen werden nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten angefertigt oder veröffentlicht.
- Eine Veröffentlichung auf Website, Social Media oder in der Presse erfolgt nur im vereinbarten Umfang.
- Personenbezogene Daten werden nicht ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung an Dritte weitergegeben.
- Gruppenkommunikation erfolgt über bekannte und nachvollziehbare Kanäle; geheime Einzelchats mit Minderjährigen sind zu vermeiden.
6. Schulung und Eignung von Betreuungspersonen
- Neue Trainerinnen, Trainer, Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine Einweisung in dieses Jugendschutzkonzept.
- Empfohlen werden regelmäßige Fortbildungen zu Prävention, Aufsichtspflicht und Kommunikation.
- Empfohlen wird die Prüfung oder Abfrage eines erweiterten Führungszeugnisses nach Vereins- oder Verbandsvorgaben.
7. Meldung von Vorfällen und Verdachtsfällen
7.1 Was ist zu melden?
- körperliche oder psychische Gewalt,
- sexualisierte Grenzverletzungen,
- Mobbing, Diskriminierung oder wiederholte Demütigungen,
- gravierende Verstöße gegen Aufsichts- oder Sicherheitsregeln.
7.2 Meldeweg
- Sofortige Sicherung des Kindeswohls.
- Information an die benannte Vertrauensperson Jugendschutz im Verein.
- Dokumentation von Datum, Ort, Beobachtung, Beteiligten und Maßnahmen.
- Einbeziehung von Vorstand oder Jugendleitung nach interner Zuständigkeit.
- Bei akuter Gefährdung: externe Stellen oder Notruf einschalten.
8. Ansprechpartner (einzutragen)
- Jugendschutz / Vertrauensperson: ____________________
- Stellvertretung: ____________________
- Jugendleitung: ____________________
- Vorstand: ____________________
- Notfallnummern: ____________________
9. Verbindlichkeit
Alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen bestätigen schriftlich, dass sie dieses Konzept gelesen haben und den Verhaltenskodex einhalten.
Anlage A – Kurze Verhaltensregeln für Kinder und Jugendliche
- Ich halte Sicherheitsregeln und Vereinsregeln ein.
- Ich gehe respektvoll mit anderen um.
- Ich filme oder fotografiere niemanden ohne Erlaubnis.
- Wenn mir etwas unangenehm ist, sage ich es einer Vertrauensperson.
Anlage B – Kurzcheck vor jeder Einheit oder Veranstaltung
- [ ] Aufsicht klar benannt
- [ ] Notfallkontakte verfügbar
- [ ] Anwesenheitsliste vorbereitet
- [ ] Material- und Sicherheitscheck durchgeführt
- [ ] Kommunikationsweg mit Eltern geklärt
